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Gut ist:

  • dass beide Städte an einem Tisch sitzen
  • dass die Stadt Neuwied versucht hat für ihre BürgerInnen besseren Lärmschutz zu erreichen
  • keine Steine in der Nacht mehr verladen werden, aber die nächtliche Steinverladung mit 135 dB(A) wurde jahrzehntelang geduldet, obwohl dabei die Gesetzeslage der TA Lärm wohl nicht eingehalten wurde

 

Überflüssig ist:
  • Verpflichtungen aufzuführen, die sowieso behördlich vorgeschrieben sind

 

Wertlos ist:
  • dass die Stadtwerke Andernach nur nach "Möglichkeit" den Nachtlärmpegel von 40dB(A) unterschreiten

 

Verantwortung und moderne Technik können mehr!

 

Wer sagt was?:
  • OB Hütten:
    "als der letzte Krümel, der nachts noch verladen werden kann", "In der Tat ist der seit Jahrzehnten betriebene Umschlag von Steinen tagsüber zeitweise sehr lärmintensiv."
  • Herr Pies:
    "Bei der Steinverladung werde ein Schallleistungspegel von 135 dB(A) erreicht."

Fakt ist: Es wurden auch nachts Steine verladen!
Bei abgesprochenen Messungen mit dem alten Kran wurden bei Werten von max. 106 dB(A) die Grenzwerte nachts überschritten! Also war die Steinverladung nachts immer unzulässig! Und es ist mehr als fragwürdig, ob die Grenzwerte bei Tag eingehalten werden können! Hier ist wohl die Gewerbeaufsicht gefordert!
Ganz nebenbei: dürfen solche Lärmwerte erreicht werden, wenn ein viel befahrener Radweg und eine öffentliche Straße unmittelbar am Hafengelände verlaufen?

Achtung: "Anhaltender Lärm über 130 dB(A) kann tödlich wirken!"

 

Zufall?
  • 15.02.2007: Die Firma Pies erstellt ein Lärmgutachten; dies ist Grundlage der Genehmigung vom 12.08.2008, obwohl erhebliche Zweifel an den Grenzwerten nachts bestehen.
  • 07.11.2008: Die Firma AMT aus Hannover erstellt ihr Gutachten für die Stadt Neuwied. Der Kläger erhält dies am 14.11.2008.
  • 07.11.2008: Die Stadtwerke Andernach heben das Vergabeverfahren für den Ausbau auf. Grund: die "erst nachträglich gewonnenen Erkenntnisse".

 

Grenzwerte?
  • Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord 22.10.2008: " ...da sich das Grundstück des Klägers... in einem Bereich befindet, in dem selbst Immissionsrichtwerte eines Reinen Wohngebietes (nachts 35 dB(A)) eingehalten werden."
    Wir meinen, dann müssen die Grenzwerte eines reinen Wohngebiets vorgeschrieben werden!
    Also 35 dB(A) statt 40 dB(A) Gesamtbelastung nachts!

 

Planung und Realität?

24.09.2008: Der Anwalt der Stadtwerke begründet den Sofortvollzug: Eine " ...Lärmbeeinträchtigung ist... nicht gegeben.
Als Gesamtbelastung ...der Nachtzeit gelten 40 dB(A)...
Extreme Preiserhöhungen von Stahlerzeugnissen... Spundbohlen...
Fristen der vorgeschriebenen europaweiten Ausschreibung..."

Fakt ist: Spundbohlen liegen schon mindestens 8 Monate auf dem Hafengelände bereit. Der "neue" Kran ist schon jahrelang im Einsatz, und dann eine europaweite Ausschreibung?

Der Hafenlärm nachts stammt nicht nur von der Schiffsverladung mit dem Kran, sondern auch von

  • den Schiffen, die in den Hafen einfahren oder am Rhein ankern
  • dem Ankervorgang
  • dem LKW-Verkehr (im Hafen)
  • Industriebetrieben
  • dem Bahnverkehr (im Hafen)
  • dem Rangierbetrieb der Bahn
  • den Spezialfahrzeugen ...

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