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Wer sind wir?:

Die Aktionsgemeinschaft "Hafenlärm Andernach" stellt sich vor:

  1. Wer sind wir?
    Wir sind BürgerInnen aus Irlich und Feldkirchen.
    Jeder unserer Mitstreiter ist lärmgeschädigt bzw. findet die Lärmüberflutung tagsüber und nachts, der wir immer mehr ausgesetzt sind, unerträglich.
    Vor allem der Andernacher Hafenlärm hat extrem zugenommen (nebenbei auch die Staubentwicklung): polternde Geräusche, Getöse, Gequietsche, Kranbewegungen, Be- und Entladungen, teils sonn- und feiertags, nachts ...
    Ohne irgendeine Vorwarnung sind wir dieser teils extremen Ruhestörung ausgesetzt.
  2.  

  3. Wie alles begann
    Anlässlich des Erörterungstermins hat sich dann eine Gruppe betroffener Bürger gebildet, mit weiteren Engagierten ist dann unsere Aktionsgemeinschaft "Hafenlärm Andernach" entstanden.
  4.  

  5. Terminliche Abfolge
    • 26.01.2005 Scoping- Termin "Voranfrage"
    • 27.07.2006 Antrag auf Erweiterung eingereicht
    • 04.06.2007 bis 03.07.2007 öffentliche Auslegung bei den Stadtverwaltungen
    • 17.07.2007 Ende der Einwendungsfrist
    • 23.10.2007 Erörterungstermin u.a. waren die Einwender geladen
    • 12.08.2008 Planfeststellungsbeschluss
    • 16.09.2008 Ende der Klagefrist
    • 16.09.2008 Vereinbarung zwischen der Stadt Neuwied und den Stadtwerken Andernach
    • 16.09.2008 Klage des Herrn Gerd Krutz gegen das Land Rheinland-Pfalz
      Ziel: Planfeststellungsbeschluss aufzuheben
    • 24.09.2008 Antrag auf Sofortvollzug durch die Stadtwerke Andernach bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SDG Nord)
    • 10.10.2008 Informationsveranstaltung der Aktionsgemeinschaft in Feldkirchen
    • 22.10.2008 Anordnung des Sofortvollzugs durch die SGD Nord
    • 07.11.2008 Die Ingenieurgesellschaft AMT aus Hannover erstellt eine gutachterliche Stellungnahme zum Gutachten Pies vom 15.02.2007
    • 14.11.2008 Der Kläger erhält diese Stellungnahme durch die Stadt Neuwied bzw. Herrn OB Roth zugesandt
    • 27.11.2008 Pressekonferenz im Weinhaus Adams
    • 28.11.2008 Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen beim Verwaltungsgericht Koblenz durch RA Kreutzberg. Informationsveranstaltung in Irlich.
    • 11.12.2008 Information der Bevölkerung durch die Aktionsgemeinschaft: Themen: Gutachten, Presseveröffentlichung H. Lenz Stand des Verfahrens
    • 05.01.2009 Verwaltungsgericht Koblenz lehnt die Aufhebung des Sofortvollzugs ab
    • 06.02.2009 Gespräch zwischen RA Dr. Kerkmann, RA Kreutzberg, Geschäftsführer der Stadtwerke Andernach Lenz und Kläger Krutz in Andernach
    • 14.04.2009 OVG Rheinland-Pfalz lehnt Aufhebung des Sofortvollzugs ab
    • 14.05.2009 Informationsveranstaltung der Aktionsgemeinschaft in Feldkirchen
    • 20.07.2009 Die Stadtwerke Andernach legen ein Gutachten der Firma ISU vor: Lärmmessung am Haus des Klägers
    • 02.10.2009 RA Kreutzberg schlägt einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreits vor auf Basis der von dem Gutachtern Pies und ISU ermittelten Lärmwerte am Haus des Klägers
    • 02.10.2009 Die AG beginnt mit der Verteilung von Lärmschutzpaketen
    • 08.10.2009 Hauptverhandlung am Verwaltungsgericht Koblenz:
      - Haus des Klägers befindet sich im reinen Wohngebiet,
      - SGD Nord und Stadtwerke lehnen Vergleich ab,
      - Urteil in ca. zwei Wochen
      [pdf Erklärung der AG Hafenlärm Andernach zum Verfahren am Verwaltungsgericht Koblenz am 08.10.2009
      (PDF, 13 KB)]
    • 26.11.2009 Informationsveranstaltung der Aktionsgemeinschaft in Irlich

 

Gerd Krutz: Der Kläger stellt sich vor:

  1. Wo ich betroffen bin
    Seit 1992 wohne ich mit meiner Familie in der Leutesdorfer Straße.
    Wir wohnen etwa 520 m von der Hafeneinfahrt entfernt, zu den Anlagen direkt am Rhein ist die Distanz natürlich kürzer.
    Bedingt durch die Hang- bzw. Kessellage haben wir je nach Windrichtung akustische Verhältnisse wie in einem Amphitheater.
    Manchmal kann fast jedes Wort verstanden werden.
    In einem schleichenden Prozess hat jetzt die extreme Lärmentwicklung an allen Tagen, zu jeder Tages- und vor allem Nachtzeit extrem zugenommen.
    Derselben Belastung sind viele Bürger in Irlich und Feldkirchen ausgesetzt, vor allem abhängig von der Wohnlage, örtlichen Gegebenheiten und der Windrichtung.
  2.  

  3. Woran ich zweifle, worüber ich klage
    1. Ich zweifle erheblich daran, dass durch den Hafenausbau "Es" leiser wird, auch die jetzige Situation ist zeitweise unerträglich, hier erwarte ich dringend Abhilfe und eine Perspektive für die Zukunft!
      Bei der Festsetzung der Lärmgrenzwerte für den Tag und die Nacht wurde scheinbar gesetzeskonform von einem allgemeinen Wohngebiet ausgegangen, was begründet wird mit einer noch vorhandenen Massagepraxis, einem Finanzdienstleisterbüro und einem Getränkeladen , weil dies Gewerbe sei.
      So wird rein gesetzlich aus einem reinen ein allgemeines Wohngebiet!
      Nun gehen von diesen Einrichtungen aber keine nächtlichen Ruhestörungen aus.
      Also wären hier nach dem Verursacherprinzip für die Wohngebiete in Irlich und Feldkirchen die niedrigeren Lärmgrenzwerte eines reinen Wohngebietes eigentlich einzuhalten.
      Der Unterschied zwischen den Grenzwerten beträgt tags und nachts 5 dB(A)!
      Hinweis: 3 dB(A) entspricht einer Verdopplung des Lärms!
      Hier sehe ich auch die Aufgabe der Genehmigungsbehörde und des Betreibers der Stadtwerke Andernach, sowie der Stadt Andernach, auch die Interessen aller Bürger zu berücksichtigen.
      Denn: Lärm macht krank!
    2.  

    3. Außerdem haben wir hier fast alles zusammen:
      • Rheinschifffahrt
      • Hafen
      • Industrie
      • Straßenverkehr
      • Eisenbahn
      • Geographie- Kessellage
    4. Für den Eisenbahngüterverkehr ist ja nun endlich eine Verbesserung in Sicht durch die Umrüstung auf leisere Radsätze.
      Es kann nicht sein, dass die Städte der Rheinanlieger vollmundig sich in der Koblenzer Erklärung zusammenschließen und eine Reduzierung des Bahnlärms fordern, in dem direkten Verantwortungsbereich, hier der Hafenausbau Andernach, aber nicht zukunftsfähige Grenzwerte verbindlich einzuhalten wollen!
      Für eine Perspektive des Rheintals brauchen wir so etwas wie einen Lärmgipfel!
      Politik, Behörden, Bürger und Wirtschaft müssen hier zusammenarbeiten!

       

    5. Jetzt möchte ich aber ganz konkret werden:
      Bei der heutigen Veranstaltung, geht es uns darum, die Problematik des (eigentlich zu hohen) gesetzlichen Grenzwertes für die Nacht von 40 dB(A) zu erläutern.
      Dies ist die Gesamtlärmbelastung, hier müssen nach unserer Ansicht die mit dem Hafen zusammenhängenden Lärmquellen als Hintergrundgeräusche mit einbezogen werden.
      Dies ist aber bei dem zugrunde liegendem Pies- Gutachten nach unseren Informationen nicht der Fall!
      Bei den Tagewerten wurde von 55 dB(A) ein Abschlag von 6 dB(A) schon berücksichtigt, warum nicht nachts, um so sicher 40 dB(A) Gesamtbelastung einzuhalten oder zu unterschreiten.
      Für reine Wohngebiete sind hier 35 dB(A) vorgeschrieben!
      Nochmals zur Erinnerung: eine Erhöhung von 3 dB(A) entspricht einer Verdopplung der Lautstärke!
      Leider wurden in dem Vertrag der Städte Neuwied und Andernach bzw. der Stadtwerke Andernach die Chance nicht genutzt, dies verbindlich zu vereinbaren.( "nach Möglichkeit" den Nachtlärmpegel von 40 dB(A) zu unterschreiten.)
    6.  

    7. Natürlich stellt sich auch die Frage nach einem verantwortungsvollen Lärmkonzept für die weitere Nutzung des Hafens:
      - Lagerflächen, die nicht ausgezeichnet sind,
      - erwartete Folgeinvestitionen jährlich von über 40 Millionen €,
      lassen auch einen weiteren Lärmanstieg befürchten.

      Auch dies muss ehrlicherweise schon jetzt verbindlich und überprüfbar berücksichtigt werden.
      Ich erlaube mir noch eine Zusatzbemerkung:
      Die nächtliche Steinverladung mit einem Schallleistungspegel von 135 dB(A) war wohl nie mit der TA Lärm vereinbar!

     

  4. Worüber ich nicht klage!
    Ich bzw. wir begrüßen jede positive wirtschaftliche Entwicklung in unserer Region, die auch Rücksicht auf die Menschen nimmt!
    Es geht also nicht gegen den Hafenausbau, es geht gegen übermäßigen Lärm!
  5.  

  6. Warum ich klagen musste
    Eigentlich wollte keiner klagen, aber wir haben erhebliche Zweifel an den Grenzwerten, die dem Lärmgutachten im Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegen.
    Diese Zweifel wurden auch durch einen eingeschalteten Gutachter bestätigt.
    Um unsere Rechte zu wahren und ein neues Gutachten einholen zu können, mussten wir klagen!
    Und ich bin eben der Kläger.
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  8. Wie geht es weiter?
    Sobald das in Arbeit befindliche Gutachten vorliegt, werden wir entweder unsere Klage begründen oder zurückziehen!
    Dies wird in Kürze erfolgen!
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  10. Danke Schön!
    Unterstützen Sie uns!
    Sprechen Sie uns an!
    Sprechen Sie unsere Politiker an!
    Lassen Sie uns finanziell nicht im Regen stehen!

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